LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.08.2005 - 13 AS 3390/05
Bedarfsgemeinschaft beim Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, dauerndes Getrenntleben von Ehegatten
Ein dauerndes Getrenntleben iS von § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a SGB II ist dann gegeben, wenn die zum Wesen der Ehe gehörende
Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft endgültig aufgehoben worden ist, wobei dieser Beurteilung in erster Linie äußerlich erkennbare
Umstände zugrundezulegen sind und dem räumlichen Zusammenleben besondere Bedeutung zukommt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a
Vorinstanzen: SG Stuttgart 29.06.2005 S 20 AS 2572/05 ER