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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.01.2007 - 13 AS 3747/06
Gesetzliche Vermutung für eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, eheähnliche Gemeinschaft, räumliches Zusammenleben
1. Durch Darlegung und Nachweis vom Betroffenen, dass keiner der in § 7 Abs. 3a SGB II aufgeführten Sachverhalte vorliegt oder dass die Vermutung durch andere Umstände entkräftet wird, kann die beim Vorliegen eines Tatbestandes des § 7 Abs. 3a SGB II begründete gesetzliche Vermutung für eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft widerlegt werden.
2. Der Gesetzgeber will eine eheähnliche Gemeinschaft nur bejahen, wenn die Partner zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Eine Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft ist auch für die Zeit bis 31.7.2006 ohne räumliches Zusammenleben und gemeinsames Wirtschaften nicht vorstellbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c § 7 Abs. 3a
,
SGG § 86b Abs. 2 S. 2
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 13.07.2006 S 13 AS 2804/06 ER

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