LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2007 - 13 AS 68/07
Entscheidung des Vorsitzenden im vorbereitenden Verfahren
Wenn nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache beim LSG noch über eine Beschwerde gegen einen Prozesskostenhilfe
versagenden Beschluss des Sozialgerichts zu entscheiden ist, so findet §
155 Abs.
2 Satz 1 Nr.
3 SGG keine Anwendung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen - S 2 AS 4380/06 PKH-A, - 14.12.2006