LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2003 - 13 RA 3859/02
Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
Die isolierte Anfechtungsklage ist wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse unzulässig, wenn ein Versicherter die Bewilligung
einer stationären Heilbehandlung nur noch mit der isolierten Anfechtungsklage angreift, weil er keine Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation mehr erstrebt und die Bewilligung deshalb aufgehoben werden soll. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 17.09.2002 S 3 RA 4823/01