LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 02.04.2012 - 1 AS 5113/11
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Berücksichtigung von Zinsen aus einem Bausparvertrag als Einkommen
Zinsen aus einem Bausparvertrag sind für den Hilfebedürftigen verfügbares Einkommen. Dies gilt auch dann, wenn Voraussetzung hierfür die Auflösung des Bausparvertrages ist.
Zinsen aus einem Bausparvertrag sind für den Hilfebedürftigen verfügbares Einkommen. Dies gilt auch dann, wenn Voraussetzung hierfür die Auflösung des Bausparvertrages ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2012, 517
Normenkette:
Alg II-V § 1
,
Alg II-V § 6
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Mannheim 09.11.2011 S 6 AS 2715/11
1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 09.11.2011 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind weder im erstinstanzlichen Klageverfahren noch im Berufungsverfahren zu erstatten.

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