LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.1997 - 2 J 375/96
Rechtsweg zur Sozialgerichtsbarkeit bei Streit über Entrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen für Haftzeiten
Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist für das Begehren eines Strafgefangenen, für die Zeit der Strafhaft so gestellt zu
werden, als seien für ihn Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet worden, nicht eröffnet. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 16.01.1996 S 2 J 2302/94