LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.08.2000 - 2 RJ 659/98
Berechnung der Nachversicherungsbeiträge, Verfassungsmäßigkeit
1. Das wirkliche Arbeitsentgelt bzw bei Beamten für nachzuversichernde Zeiten des Vorbereitungsdienstes für den Beamtenberuf
der tatsächlich bezogene Unterhaltszuschuss sind für die Berechnung der Nachversicherungsbeiträge maßgebend.
2. §
181 Abs
2 SGB VI ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 09.01.1998 S 2 RJ 3800/97