LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2009 - 4 R 738/06
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Pharmaberater oder Pharmareferenten
Wurde gegenüber einem Arzt, Tierarzt oder Apotheker eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
ausgesprochen, so gilt dies nicht für eine Tätigkeit als Pharmaberater oder Pharmareferent. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 13.01.2006 S 8 R 2469/04