LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2002 - 4 RA 3182/01
Beratungspflicht des Trägers der Rentenversicherung
Der Träger der Rentenversicherung genügt seiner Beratungspflicht, wenn er dem Versicherten bei der Beitragsnachentrichtung
die üblichen schriftlichen Belehrungen erteilt hat einschließlich der Empfehlung, sich die Auswirkungen konkret berechnen
zu lassen. Er besteht nicht die Verpflichtung, nach der Einzahlung der Beiträge eine Umbuchung im Wege des Herstellungsanspruchs
vorzunehmen, wenn der Versicherte eine individuelle Beratung nicht in Anspruch genommen hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AnVNG Art. 2 § 27
,
Vorinstanzen: SG Freiburg 13.07.2001 S 4 RA 1183/00