LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.09.2008 - 5 R 4034/07
Versicherungspflicht als Selbständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung, Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte beim Wesentlichkeitsmerkmal
Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung sind bei der Anwendung des Wesentlichkeitsmerkmals in § 2 S. 1 Nr. 9 Buchst. b SGB VI in ihrer Gesamtheit zu berücksichtigen, wenn dafür auf die Einkünfte des Betroffenen abgestellt wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VI § 2 S. 1 Nr. 1, § 2 S. 1 Nr. 9 Buchst. b
Vorinstanzen: SG Reutlingen 13.07.2007 S 8 R 4013/05