LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.1997 - 6 Vs 304/97
Zuerkennung des Merkzeichens B
Nicht zu einer Gefährdung des Behinderten oder anderer bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel führen Probleme bei der
Versorgung eines künstlichen Darmausgangs mit Stomabeuteln infolge praktisch vorliegender Einhändigkeit, so daß die Voraussetzungen
für die Zuerkennung des "Merkzeichens B" nicht vorliegen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SchwbG § 59 Abs. 2 Nr. 1 § 60 Abs. 2