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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.2007 - 7 AS 4008/07
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung, Wohnungsgröße für Einpersonenhaushalt, Bemühungen zur Kostensenkung
1. Die bloß punktuelle oder sporadische Auswertung von Zeitungsanzeigen oder Internetangeboten reicht als Datenmaterial zur Ermittlung der Angemessenheit von Unterkunftskosten nicht aus. Die Datenerhebung muss vielmehr vollständig und fortlaufend erfolgen, wobei auch Mietlisten kommunaler Wohnungsbauträger und für die Leistungsberechtigten erstellte Mietbescheinigungen einzubeziehen sind.
2. Wohnungsgrößen von 30 m² begegnen erheblichen Bedenken hinsichtlich der Untergrenze des einem Einpersonenhaushalt zumutbaren Wohnraums.
3. Erst wenn die Unangemessenheit der bisherigen Unterkunftskosten feststeht, sind Bemühungen zur Kostensenkung zu unternehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1 § 22 Abs. 1 S. 3
,
WoGG 2 § 8
Vorinstanzen: SG Freiburg 10.07.2007 S 4 AS 2620/07 ER

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