LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.02.2008 - 7 AS 619/08
Zulässigkeit der Anhörungsrüge im sozialgerichtlichen Verfahren
Eine Anhörungsrüge gegen einen unanfechtbaren Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit des Landesozialgerichts
nach §
98 S. 1
SGG i.V.m. §
17a Abs.
2 S. 1
GVG ist nicht statthaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: LSG Baden-Württemberg 29.01.2008 L 7 AS 43/08 ER