LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2007 - 8 AS 1219/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einmaliger Einnahmen aus Zinseinkünften als Einkommen
1. Bei der Bemessung von Arbeitslosengeld II sind Zinserträge aus einem über mehrere Jahre fest angelegten Sparguthaben, die
erst nach Ablauf der vereinbarten Anlagedauer fällig und auf dem Konto des Berechtigten gutgeschrieben werden, als einmalige
Einnahmen zu berücksichtigen.
2. Die Aufteilung einer einmaligen Einnahme auf mehrere Monate ist nicht angezeigt, wenn die einmalige Einnahme den Gesamtbedarf
im Zuflussmonat nicht deckt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AlgIIV § 2 Abs. 3 S. 1 § 2 Abs. 3 S. 3 § 2b
,
AlhiV (2002) § 2 S. 1 Nr. 1
,
BSHG § 76 Abs. 1
,
BSHG-Paragraph-76-DV § 3 Abs. 3 S. 2
,
SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 07.02.2007 S 13 AS 4847/06