LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2007 - 8 AS 2589/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Aufwendungen für die Unterkunft, Mietvertrag zwischen Familienangehörigen
Ein Vertrag zwischen Angehörigen ist für die Bewertung der Frage, ob tatsächliche Aufwendungen für die Unterkunft iS von §
22 Abs. 1 S. 1 SGB II vorliegen, nur dann zugrunde zu legen, wenn er zum einen bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen ist
und darüber hinaus sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht.
Andernfalls ist er als Scheingeschäft iS des §
117 Abs.
1 BGB zu werten. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Reutlingen 03.04.2006 S 9 AS 2937/05