LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.11.2000 - 8 RJ 4467/99
Wirksamkeit der Zahlung freiwilliger Beiträge
Wenn einem Versicherten weder vorsätzliches noch fahrlässiges Verhalten zur Last gelegt werden kann, so trifft ihn kein Verschulden
an einer nicht rechtzeitig erfolgten Zahlung eines freiwilligen Beitrages. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 30.09.1999 S 9 RJ 721/99