Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2016 - 9 AS 4043/13
SGB-II-Leistungen Berücksichtigung von Vermögen Angemessenheit eines selbstgenutzten Hausgrundstücks Vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit erworbenes Vermögen Besondere Härte
1. Die Angemessenheit eines selbstgenutzten Hausgrundstücks richtet sich allein nach der Größe.
2. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist bei der Konkretisierung des Rechtsbegriffs der angemessenen Größe der Wohnfläche i.S.d. § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II im Grundsatz bundeseinheitlich auf die Vorgaben des außer Kraft getretenen 2. WoBauG vom 19. August 1994 (BGBl I 2137) abzustellen, wobei eine Differenzierung nach der Bewohnerzahl angebracht ist.
3. Auch ein vor Eintritt der Hilfebedürftigkeit erworbenes Vermögen ist grundsätzlich nicht davon freigestellt, dass es in Notzeiten zur Behebung der Notlage eingesetzt werden muss, sofern nicht die besonderen Vorschriften über das Schonvermögen (hier § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II) durchgreifen.
4. Bei der Frage der besonderen Härte spielt auch keine Rolle, wenn ein Haus einen relativ geringen Wert hat.
5. Keine Relevanz hat insbesondere, ob der Verkaufserlös in anderen Gegenden Deutschlands nur für den Erwerb einer kleineren und damit "angemessenen" Wohnung reicht.
Normenkette:
SGB II § 12 Abs. 1
,
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Mannheim 26.02.2013 S 1 AS 1581/10
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 26. Februar 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: