LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.1997 - 9 J 3048/96
Anerkennung von Fremdrentenzeiten für Ehegatten von Spätaussiedlern
Es ist nicht verfassungswidrig, wenn der Ehegatte eines Spätaussiedlers nach dem ab 1.1.1993 geltenden Recht nur dann selbst
auch Spätaussiedler ist, wenn er in seiner Person die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 oder 2 BVFG oder nach dem Übergangsrecht des § 100 Abs. 4 und 5 BVFG erfüllt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BVFG § 4 Abs. 1 § 4 Abs. 2
,
FRG § 1 Buchst. a § 15 § 16
,
GG Art.
3 Abs.
1 Art.
6 Abs.
1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 19.09.1996 S 18 J 3382/96