LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 04.11.1997 - 9 J 3885/96
Benennung einer Verweisungstätigkeit bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit
Auch eine größere Summierung gewöhnlicher Leistungseinschränkungen erfordert keine Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 13.11.1996 S 3 J 3280/95