LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.10.2000 - 9 RJ 1139/98
Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei selbständigen Landwirten
Wenn ein Versicherter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erwerbstätig ist, so verrichtet er eine auf Gewinnerzielung
ausgerichtete selbständige Tätigkeit. Dies ist bei Landwirten der Fall, solange keine Abgabe des Betriebes iS des § 21 ALG vorliegt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 10.12.1997 S 3 J 272/97