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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2011 - 10 U 1421/10
Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer Unterbrechung des Betriebswegs durch ein privates Gespräch
Unterbricht der Versicherte einen Betriebsweg zum Zwecke eines privaten Gesprächs, in dessen Verlauf er verletzt wird, handelt es sich nur dann um einen Arbeitsunfall, wenn die Dauer des Gesprächs von vornherein auf eine ganz kurze Zeitspanne beschränkt sein sollte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB VII § 8 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 25.02.2010 S 4 U 2233/09
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Karlsruhe vom 25.02.2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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