LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.02.1997 - 10 U 1666/96
Höherbewertung der MdE wegen besonderer beruflicher Betroffenheit bei einem Friseurmeister
Der Beruf des Friseurmeisters ist kein sehr spezifischer Beruf mit einem relativ engen Einsatzbereich, dessen Aufgabe eine
Höherbewertung der MdE wegen besonderer beruflicher Betroffenheit gem
RVO § 581 Abs. 2 rechtfertigen würde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BKVO Anl. 1 Nr. 4301
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