LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.07.1997 - 10 U 1831/96
Ermittlung der MdE bei Lärmschwerhörigkeit nach der Königsteiner Tabelle
1. Nach dem Königsteiner Merkblatt wird der prozentuale Hörverlust ab Januar 1996 aus dem Sprachaudiogramm ermittelt, und
zwar zum einen aus dem Hörverlust für Zahlenwörter in Dezibel und zum anderen aus dem Gesamtwortverstehen, nämlich durch Addition
der Verständnisquoten für Einsilber bei den Schallpegeln von 60, 80 und 100 dB, ferner durch das gewichtete Gesamtwortverstehen
nach Feldmann.
2. Auch auf noch nicht bindend entschiedene Rechtsverhältnisse, in denen der Versicherungsfall vor dem 1.1.1996 liegt, ist
die neue Fassung des "Königsteiner Merkblattes" anzuwenden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BKVO Anl. 1 Nr. 2301
,
Vorinstanzen: SG Heilbronn 20.05.1996 S 6 U 1111/95