LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2005 - 10 U 2559/05
Unfallversicherungsschutz eines Nebenerwerbslandwirts
Ein Nebenerwerbslandwirt steht gem §
8 Abs
2 Nr
1 SGB VII unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn er von einer gem §
2 Abs
1 Nr
5 Buchst a
SGB VII versicherten Tätigkeit zurückkehrte und die Garagenzufahrt auf seinem Wohngrundstück wegen des plötzlich eingesetzten Schneefalles
räumen musste, um mit seinem Kraftfahrzeug in die Garage gelangen zu können und dabei verunglückte. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 24.05.2005 S 15 U 2048/05