LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.1997 - 10 U 2657/97
Beitragsbemessung in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung bei Jagdflächen
Der Begriff "Jagdfläche" umfaßt den gesamten Jagdbezirk einschließlich befriedeter Flächen. Die wertmäßig einheitliche Zugrundelegung
der gesamten Jagdfläche zur Ermittlung des Beitrages zur gesetzlichen Unfallversicherung ist unzulässig, wenn die befriedete
Fläche mehr als doppelt so groß ist wie die bejagbare Fläche eines Jagdbezirks. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RVO § 798 Abs. 1 Nr. 1 § 803 Abs. 1 § 803 Abs.
2 § 805
Vorinstanzen: SG Stuttgart 21.03.1997 S 6 U 1767/95