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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.1997 - 10 U 2677/95
Bemessung der MdE bei Hauterkrankungen
Bei der Bewertung der MdE sind auch die in jahrzehntelanger Entwicklung von der Rechtsprechung und dem versicherungsrechtlichen und versicherungsmedizinischen Schrifttum herausgearbeiteten Erfahrungssätze zu beachten. Bei Hauterkrankungen gehören dazu insbesondere die "Empfehlungen für die Einschätzung der MdE bei Berufskrankheiten der Haut nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKVO", die von der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie in Verbindung mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegeben werden. Die überarbeitete Fassung vom 18.5.1995 ist auch auf noch nicht bindend entschiedene Rechtsverhältnisse anzuwenden, in denen der Versicherungsfall vor dem 18.5.1995 liegt, da es sich einmal nicht um eine Rechtsnorm handelt, die bisherige Positionen verschlechtert, und zum anderen es sich bei dem Inhalt der "Empfehlungen" um die Verarbeitung neuer Erkenntnisse handelt, deren Anwendung rückblickend gesehen schon immer richtig gewesen wäre. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BKVO Anl. 1 Nr. 5101
,
RVO § 581 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Heilbronn 30.08.1995 S 9 U 459/94