LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.1997 - 10 U 2867/96
Versicherungspflicht eines Waldbesitzer in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Für die Versicherungspflicht setzt die Landwirtschaftliche Unfallversicherung keine Gewinnerzielungsabsicht voraus und stellt
auch nicht auf die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ab. Es kommt grundsätzlich auch nicht auf die Größe
der forstwirtschaftlichen Fläche an. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
RVO § 723 § 776 Abs. 1 Nr. 1 § 802
Vorinstanzen: SG Freiburg 30.07.1996 S 7 U 212/96