LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2000 - 10 U 681/98
Beitragsausgleichsverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Wortwahl der Satzung des Unfallversicherungsträgers, beim Nachlass-Zuschlags-Verfahren die Entschädigungsleistungen heranzuziehen,
schließt die Berücksichtigung von Regresszahlungen aus. Ein Zuschlag von 20% ist nicht unverhältnismäßig. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 15.12.1997 S 9 U 3108/96