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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2017 - 11 EG 2662/17
Elterngeld Partnerschaftsbonus für den 9. bis 12. Lebensmonat Tatsächliche Reduzierung der Erwerbstätigkeit
Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 S. 3 BEEG verlangt eine tatsächliche Reduzierung der Erwerbstätigkeit, die überdies in rechtlich zulässiger Weise vorgenommen wird. Eine behauptete, rechtlich aber nicht zulässige "Teilzeitausbildung" erfüllt diese Voraussetzung nicht.
1. Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 S. 3 BEEG verlangt eine tatsächliche Reduzierung der Erwerbstätigkeit, die überdies in rechtlich zulässiger Weise vorgenommen wird.
2. Dies ergibt sich aus der Gesetzessystematik und der Entstehungsgeschichte der Norm.
3. Die Bonusregelung des § 4 Abs. 3 S. 4 BEEG verlangt nach der Gesetzesbegründung mit der Anknüpfung an 25 bzw. 30 Wochenstunden - unter Zugrundelegung einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden - eine Erwerbstätigkeit im Umfang von etwa 60 bis 75 v.H..
Normenkette:
BEEG § 4 Abs. 4 S. 3
Vorinstanzen: SG Freiburg 23.05.2017 S 9 EG 2130/16
Tenor
Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 23.05.2017 werden zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für die Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

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