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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.07.2012 - 11 EG 3591/10
Anspruch auf Elterngeld; Berücksichtigung von Insolvenzgeld bei der Bemessung
Insolvenzgeld, das im für die Einkommensermittlung maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt des Kindes bezogen wird, bleibt bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit unberücksichtigt.
Insolvenzgeld, das im für die Einkommensermittlung maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt des Kindes bezogen wird, bleibt bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit unberücksichtigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: FuR 2012, 645
Normenkette:
BEEG § 2 Abs. 1 S. 1
,
BEEG § 2 Abs. 8
,
BEEG § 2 Abs. 9 S. 1
,
BEEG § 2 Abs. 9 S. 3
Vorinstanzen: SG Freiburg 20.04.2010 S 9 EG 3730/08
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 20.04.2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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