LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2009 - 11 EG 69/08
Anspruch auf Erziehungsgeld, Überschreitung der Einkommensgrenzen durch einmaliges Einkommen, Zuflussprinzip
Für den Anspruch auf Erziehungsgeld ist einmaliges Einkommen, das im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes erlangt worden
ist, ist auch dann zu berücksichtigen, wenn mit der Zahlung ein Anspruch aus früheren Jahren nach dem Zuflussprinzip erfüllt
wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: FamRZ 2009, 1867
Normenkette: BErzGG § 5 Abs. 3
,
BErzGG § 6 Abs. 1
,
BErzGG § 6 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Konstanz 29.11.2007 S 8 EG 564/07