LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2004 - 11 EG 948/02
Anspruch auf Erziehung für türkische Staatsangehörige
Nach Art. 3 Abs. 1 ARB Nr. 3/80 des Assoziationsrates EWG-Türkei vom 19.9.1980 ist es verboten, Personen, die im Gebiet eines
Mitgliedsstaates wohnen und für die dieser Beschluss gilt, aus Gründen der Staatsangehörigkeit zu diskriminieren. Sie haben
daher ungeachtet ihres aufenthaltsrechtlichen Status Anspruch auf Bundeserziehungsgeld. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BErzGG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 1 Abs. 1a S. 1
,
EWGV 1408/71 Art. 3
,
EWGAssRBes 3/80 Art. 1 Buchst. a Art. 1 Buchst. b Art. 2 Art. 3 Abs. 1 Art. 4 Abs. 1 Buchst. h Art. 9
,
AuslG (1990) § 51 Abs. 1
,
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 22.10.1998 S 17 EG 2599/98