LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2007 - 11 EL 2361/07
Gewährung von Erziehungsgeld, Bezug zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit
Durch die Neuregelung des § 1 Abs. 6 BErzGG in der am 19.12.2006 geltenden Fassung werden nicht Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis generell von der Gewährung von Erziehungsgeld
ausgeschlossen, sondern in den Genuss von Erziehungsgeld kommen nur solche Ausländer, die zu Lasten einer (möglichen) Erwerbsarbeit
ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Damit wird das gesetzgeberische Anliegen, Eltern zu ermöglichen oder zu erleichtern,
ihre Kinder in der für die spätere Entwicklung entscheidenden ersten Lebensphase selbst zu betreuen, unterstützt, andererseits
aber ein hinreichender Bezug zur Erwerbstätigkeit der anspruchsberechtigten Eltern begründet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AufenthG § 26 Abs. 4 § 30
,
AuslG § 51
,
BErzGG § 1 § 24
,
BSHG § 120
,
EWGV 1408/71 Art. 73
,
FlüAbk Art. 23 Art. 24
,
Vorinstanzen: SG Konstanz 06.05.2004 S 5 EL 2265/03