LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2004 - 11 KR 1392/04
Verfassungsmäßigkeit von § 240 Abs. 4 S. 2 SGB V
Es ist nicht verfassungswidrig, dass nach §
240 Abs.
4 S. 2
SGB V für hauptberuflich selbständige Erwerbstätige als Untergrenze für die Beitragsbemessung der 40. Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze
gilt und nicht unterschritten werden darf. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
GG Art.
3 Abs.
1 Art.
6 Abs.
1
Vorinstanzen: SG Freiburg 05.03.2004 S 5 KR 1705/03