LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.09.2004 - 11 KR 2090/04
Kostenerstattung in der Krankenversicherung bei Behandlung im EU-Ausland
Auch unter Geltung des §
13 Abs.
4 SGB V richtet sich die Frage der Erstattung einer Behandlung im EU-Ausland nach dem nationalen Sachleistungssystem. Behandlungen,
die nach den hiesigen Rechtsvorschriften verboten sind, können nicht erstattet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
EG Art. 28 Art. 49 Art. 50
Vorinstanzen: SG Mannheim 18.05.2004 S 4 KR 2446/03