LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.02.2008 - 11 KR 2367/04
Bestimmung des Arbeitsentgelts, Heranziehung steuerrechtlicher Regelungen, private Nutzung eines Firmenwagens
Die steuerrechtlichen Regelungen können grundsätzlich auch für die Bestimmung des Arbeitsentgelts nach §
14 SGB IV herangezogen werden und insbesondere auch die dazu ergangene steuerrechtliche Rechtsprechung (hier zur Frage der Berücksichtigung
einer arbeitsvertraglich untersagten privaten Nutzung eines Firmenwagens als Arbeitsentgelt und zur Entkräftung des Anscheinsbeweises)
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 17.03.2004 S 9 KR 1116/02