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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.11.2021 - 11 KR 3138/20
1. Das Erfordernis wöchentlicher Teambesprechungen unter Beteiligung aller Berufsgruppen im OPS Kode 8-550 in der OPS Version 2013 ist nicht durch die zwischenzeitlich erfolgte Klarstellung des DIMDI in seiner Corrigenda zum OPS 2019 rückwirkend entfallen (Anschluss an LSG Niedersachsen-Bremen 20.07.2021, L 16 KR 414/20).
2. Aus der wochenbezogenen Dokumentation muss sich die Anwesenheit der beteiligten Berufsgruppen an den Teambesprechungen ergeben. An einer ausreichenden Dokumentation fehlt es, wenn noch nicht einmal die Namen der Besprechnungsteilnehmer genannt werden.
Normenkette:
SGB V § 109 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Freiburg 21.09.2020 S 6 KR 5940/18
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 21.09.2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 4.859,04 € festgesetzt.

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