LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2004 - 11 KR 3317/04
Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte in der Krankenversicherung
Lässt die Satzung einer Krankenkasse in Verbindung mit §
240 SGB V bei der Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte im Gegensatz zum Einkommensteuerrecht einen Verlustausgleich zwischen
unterschiedlichen Einnahmearten des Versicherten nicht zu, so ist sie nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 09.07.2004 S 4 KR 854/04