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LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.12.2012 - 11 KR 4671/12
Zulässigkeit der Feststellung einer freiwilligen Krankenversicherung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
Ein Versicherter kann im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Feststellung iSv § 55 Abs 1 SGG begehren, dass er bei einer Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichert ist.
Ein Versicherter kann im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Feststellung im Sinne von § 55 Abs. 1 SGG begehren, dass er bei einer Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichert ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGG § 55 Abs. 1
,
SGG § 86b
Vorinstanzen: SG Heilbronn 25.10.2012 S 10 KR 3056/12 ER
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 25.10.2012 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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