LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.2004 - 11 KR 5239/03
Anhörungsfrist bei Erlass eines Gerichtsbescheids
Eine Frist zur Anhörung vor Erlass eines Gerichtsbescheids sollte 14 Tage nicht unterschreiten, wobei die Postlaufzeit zum
Kläger zusätzlich zu berücksichtigen ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 27.11.2003 S 8 KR 1769/03