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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2008 - 11 KR 5376/08
Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren, Prüfung der Erfolgsaussichten im Hauptverfahren bei der Versorgung mit Hilfsmitteln
Die Versorgung mit Hilfsmitteln ist nicht existentiell in dem Sinne, dass die Gewährung effektiven Rechtsschutzes eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ausschließt. Dabei ist die sich aus § 33 SGB I ergebende Wahlfreiheit des Versicherten auf verschiedene, aber gleichermaßen geeignete und wirtschaftliche Hilfsmittel begrenzt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGG § 86b
Vorinstanzen: SG Stuttgart 03.11.2008 S 12 KR 6390/08 ER
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 03. November 2008 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Antrags- und Beschwerdeverfahren trägt die Antragsgegnerin. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.

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