LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2008 - 11 KR 776/07
Statthaftigkeit einer Unterlassungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren, Auslegung von Verträgen durch die Sozialgerichte
Zur Gewährung von Rechtsschutz durch die Sozialgerichte gehört die Prüfung und Entscheidung, ob jemand durch die öffentliche
Gewalt in seinen Rechten verletzt ist. Im Rahmen der sog. Incidenter-Prüfung kann dies im Einzelfall dazu führen, dass eine
untergesetzliche Norm wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht für unwirksam erklärt wird. Die Gerichte sind jedoch nicht
befugt, Verträge zwischen Beteiligten unabhängig von einem Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht verbindlich oder gar
ergänzend auszulegen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 10. Kammer - S 10 KR 6018/05- 13.12.2006