LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2001 - 12 AL 1755/01
Anspruch auf Einstellungszuschuss bei verspäteter Antragstellung
Die Einstellung des arbeitslosen Arbeitnehmers ist maßgebliches leistungsbegründendes Ereignis iS von §
324 Abs
1 S 1
SGB III iVm § 226
SGB III, vor dessen Eintritt der Einstellungszuschuss beantragt werden muss, wobei mit der Einstellung der Abschluss des Arbeitsvertrages
gemeint ist. Der nach § 226 Abs 1 Nr 1
SGB III erforderliche Kausalzusammenhang zwischen Einstellung des Arbeitnehmers und der Leistung liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber
unabhängig von dem Anreiz des Einstellungszuschusses die Arbeitsplätze mit arbeitslosen Arbeitnehmern bereits besetzt hat.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 09.11.2000 S 3 AL 995/99