LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2000 - 12 AL 209/00
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei Unkenntnis der Rechtswidrigkeit
Hat ein Arbeitslosengeldempfänger das Merkblatt für Arbeitslose und auf der Rückseite des Bewilligungsbescheides eine Erläuterung
zur Abhängigkeit der Leistung von der Steuerklasse erhalten, so verkennt er nach Wechsel in Lohnsteuerklasse 4 unter besonders
schwerer Sorgfaltspflichtverletzung die teilweise Rechtswidrigkeit der weiteren Bewilligung des Arbeitslosengeldes in Leistungsgruppe
C auch dann, wenn er die geänderte Lohnsteuerkarte in einem verschlossenen Umschlag beim Arbeitsamt vorgelegt hat. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 113 Abs. 2 § 150b S. 2
,
SGB X § 24 Abs. 1 § 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
Vorinstanzen: SG Mannheim 29.07.1999 S 6 AL 801/97