LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2004 - 12 AL 2249/04
Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei verspäteter Arbeitslosmeldung
Die Sanktion der Minderung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld nach §
140 SGB III ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitslose zumindest fahrlässig eine frühere Arbeitslosmeldung unterlassen hatte.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 13.05.2004 S 7 AL 29/04