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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2011 - 12 AL 3436/10
Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses; Berücksichtigung eines Lohnsteuerklassenwechsels bei der Bemessung
Ein Steuerklassenwechsel, der auf den Arbeitslosengeldbezug keinen Einfluss genommen hat, wird bei der Höhe des Gründungszuschusses nicht berücksichtigt.
Ein Steuerklassenwechsel, der auf den Arbeitslosengeldbezug keinen Einfluss genommen hat, kann bei der Höhe des Gründungszuschusses nicht berücksichtigt werden. Der Wortlaut der Vorschrift ist insoweit eindeutig, als er die Berücksichtigung nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eintretender Änderungen, unabhängig davon, ob sie bei Weiterbezug von Arbeitslosengeld zu berücksichtigen gewesen wären, nicht vorsieht. Auch Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung gebieten eine erweiternde Auslegung nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2011, 958
Normenkette:
GG Art. 3 Abs. 1
,
SGB III § 133 Abs. 3
, ,
SGB III § 58 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Ulm 26.05.2010 S 6 AL 4038/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 26. Mai 2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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