LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.10.2001 - 12 AL 3608/99
Zahlung der Ausgleichsabgabe bei Arbeitnehmerüberlassung
Der Verleiher iS des
AÜG verfügt über die Arbeitsplätze iS der §§ 5 Abs 1 und 7 Abs 1 SchwbG, so dass ihn die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe nach § 11 SchwbG bei der Arbeitnehmerüberlassung trifft. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SchwbG § 11 § 5 Abs. 1 § 7 Abs. 1 § 7 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Mannheim 20.07.1999 S 10 AL 1136/98