LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2000 - 12 AL 4378/98
Anwartschaftszeit für Anspruch auf Arbeitslosengeld
Nur unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles ist die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis
mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Mitarbeit auf Grund einer familienhaften Zusammengehörigkeit zu
ziehen. Regelmäßig ist jedoch ein beitragspflichtiges Beschäftigungsverhältnis durch die Entgeltlichkeit der Tätigkeit gekennzeichnet.
Eine Beschäftigung gegen Entgelt ist unabdingbare Voraussetzung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 05.11.1998 S 2 AL 2240/98