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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.06.2000 - 12 AL 4452/99
Vertretungsbefugnis eines Rentenberaters auf dem Gebiet des Arbeitsförderungsrechts, Annexkompetenz
Der Rentenberater muß, um seinen Beruf sachgerecht ausüben zu können, in die Lage versetzt werden, eine fremde Rechtsangelegenheit auch außerhalb des engen Regelungsgegenstandes des Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 RBerG zu besorgen, wenn dies im Einzelfall zur Erfüllung seiner eigentlichen Berufsaufgaben unabdingbar ist. Eine Annexkompetenz ist hiernach gegeben, wenn die umstrittene Tätigkeit mit der eigentlichen Tätigkeit als Rentenberater in einem Zusammenhang steht, der so eng ist, dass ohne die umstrittene Tätigkeit die erlaubte Tätigkeit unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wäre und es sich zudem um eine Hilfs- bzw. Nebentätigkeit im Vergleich zur eigentlichen Hauptaufgabe handelt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
RBerG Art. 1 § 1 S. 2 Nr. 1
,
SchwbG § 1 § 2
,
SGB X § 13 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Mannheim - XX - 25.10.1999