LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.09.2004 - 12 U 3685/04
Vergütung für Sachverständige im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Vorabentscheidung über den Stundensatz des Sachverständigen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz steht
unter dem Vorbehalt der späteren Überprüfung im Rahmen der Vergütungsabrechnung. Im sozialgerichtlichen Verfahren ist die
Regelung über die Gewährung einer besonderen Vergütung aufgrund des Einverständnisses eines oder beider Beteiligten nicht
anwendbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 8 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 S. 5 § 13